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Nach §§ 64 und 72 des Steuerberatungsgesetzes sind Steuerberater an eine Gebührenordnung gebunden, die der Bundesfinanzminister durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundes-rates erlassen hat.

Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand, Wert des Objekts und der Art der Aufgabe.

Guter Rat kann zwar nicht billig sein. Die Komplexität des Steuerrechts stellt hohe Anforderungen an Beratung und Berater. Neben der hohen Steuerlast bürdet der Fiskus dem Bürger auch noch beträchtliche Befolgungskosten auf. 

Unser Bestreben ist es aber, eine Leistung zu bieten, die exakt auf die Bedürfnisse und Möglich-keiten Ihres Unternehmens und/oder Ihrer persönliche Situation zugeschnitten ist. Sie erhalten ge-nau die Leistungen, die Sie für Ihren Erfolg brauchen. So wird Beratung nicht nur bezahlbar, sondern zielführend für das steuerliche und wirtschaftliche Optimum.

Nennen Sie uns die Aufgabe, die wir für Sie übernehmen sollen. Wir machen Ihnen ein Angebot, das wie wir meinen sicherlich interessant für Sie sein wird.